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	<title>Ideale Altersvorsorge &#187; riestern</title>
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	<description>News und Infos zur Altersvorsorge</description>
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		<title>Europäischer Gerichtshof macht Riesterrente attraktiver</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 07:41:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Trends der Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[riestern]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt in einem rechtskräftigen Urteil von der Bundesregierung eine Ausweitung der Riester-Förderung auf bisher nicht berechtigte Personen. Profitieren werden davon nicht nur Deutsche mit Altersruhesitz im Süden Europas und Grenzgänger, sondern auch Besitzer von Immobilien im EU-Ausland.
Mehr als 12,5 Millionen Bundesbürger hatten nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt in einem rechtskräftigen Urteil von der Bundesregierung eine Ausweitung der Riester-Förderung auf bisher nicht berechtigte Personen. Profitieren werden davon nicht nur Deutsche mit Altersruhesitz im Süden Europas und Grenzgänger, sondern auch Besitzer von Immobilien im EU-Ausland.</p>
<p>Mehr als 12,5 Millionen Bundesbürger hatten nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum 30. Juni einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Allein im ersten Halbjahr 2009 kamen rund eine halbe Million neue Verträge hinzu. Die Erfolgsgeschichte des im Januar 2002 mit dem Altersvermögensgesetz geschaffenen Modells hält somit unvermindert an und könnte bald noch zusätzlichen Schwung bekommen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 10. September 2009 wesentliche Einschränkungen im Gesetz als diskriminierend erkannt und deshalb für nichtig erklärt. Die Bundesregierung hat bereits signalisiert, das Urteil aus Straßburg schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. Profitieren werden davon Sparer, die im EU-Ausland leben und in Deutschland arbeiten, Besitzer von Auslandsimmobilien innerhalb der Union und deutsche Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat. Marc Kalass, Prokurist und Direktor Vertriebsunterstützung bei der OVB Vermögensberatung AG, bewertet den Richterspruch äußerst positiv: „Dadurch werden Riester-Verträge für noch mehr Menschen attraktiv.&#8221;</p>
<p>Im Einzelnen erklärten die EuGH-Richter folgende Einschränkungen als mit dem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU unvereinbar:</p>
<ul>
<li>Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland errichtet und nicht mehr uneingeschränkt der deutschen Steuerpflicht unterliegt, muss bereits gewährte Förderung zurückzahlen. Davon betroffen sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die nach einer Tätigkeit in der Bundesrepublik in ihr Heimatland zurückkehren.</li>
<li>So genannte Grenzgänger, die in Deutschland tätig sind und beispielsweise in Luxemburg, Polen oder den Niederlanden wohnen und dort ihre Steuern zahlen, besitzen keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung.</li>
<li>Mit Wohn-Riester gefördertes Kapital darf nicht für die Finanzierung einer eigenen Immobilie im EU-Ausland eingesetzt werden.Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes wurde die Riester-Förderung als Anreiz für Arbeitnehmer geschaffen, zum Ausgleich für das sinkende Rentenniveau eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Zudem ist sie als Vergünstigung unmittelbar an eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit gekoppelt. Wird jedoch eine solche Vergünstigung &#8211; wie bei Riester-Verträgen &#8211; aus sozialen Gründen gewährt, hat auch jeder in der Bundesrepublik tätige Bürger eines anderen EU-Staates Anspruch auf die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerfreibetrag. Zudem existiert innerhalb der Europäischen Union das Recht auf die freie Wahl des eigenen Wohnsitzes. Dieses werde laut EuGH durch den bisherigen Wegfall der Riester-Förderung für all jene, die ihren Erstwohnsitz nicht in Deutschland haben, unzulässig eingeschränkt. Eine gesetzlich festgeschriebene Pflicht zur Rückzahlung bereits gewährter Förderung sei diskriminierend, weil die Betroffenen hierdurch vor einem Umzug in ein anderes Land der europäischen Union abgeschreckt werden könnten.
<p>Vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind nicht nur die schätzungsweise rund 67.000 Grenzgänger betroffen, wie OVB Experte Marc Kalass anführt: „Hinzu kommen noch Rentner und Rentnerinnen, die ihren Lebensabend zum Beispiel in Spanien verbringen wollen.&#8221; Allein im Jahr 2008 habe die Zahl solcher Personen bei knapp 190.000 gelegen.</p>
<p>Experten schätzen die durch das EuGH-Urteil auf den Bundeshaushalt zukommenden Mehrausgaben auf 100 Millionen Euro. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP den Spruch der Straßburger Richter in geltendes deutsches Recht umsetzt. Marc Kalass ist erfreut, dass sich an dem grundlegenden System der Riester-Förderung nichts ändert, sondern lediglich der Kreis der begünstigten Personen erweitert und die förderschädliche Verwendung eingeschränkt wird. Darüber hinaus hofft er, dass die Rechtsprechung zügig umgesetzt wird und damit Klarheit in dieser Angelegenheit herrscht.#</li>
</ul>
<p>Quelle: http://www.ovb.ag/Default.aspx?tabid=5300</p>
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		<title>Wohn-Riester nur bedingt empfehlenswert</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 11:05:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Private Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[riestern]]></category>
		<category><![CDATA[Wohn-Riester]]></category>

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		<description><![CDATA[Neben der Riester-Rente ist ist der Wohn-Riester eine der bekanntesten staatlichen Förderungen. Seit 2008 können Anleger auch mit einem Bausparvertrag staatliche Rentenzulagen erhalten, das ganze nennt sich dann Wohn-Riester. Die Bundesregierung wollte damit privates Wohneigentum stärker in die private Altersvorsorge integrieren.
Vier Prozent des Bruttoeinkommens, zuzüglich der staatlichen Förderungen können jetzt jährlich in einen Riester-Bausparvertrag eingezahlt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Neben der Riester-Rente ist ist der Wohn-Riester eine der bekanntesten staatlichen Förderungen. Seit 2008 können Anleger auch mit einem Bausparvertrag staatliche Rentenzulagen erhalten, das ganze nennt sich dann Wohn-Riester</strong>. Die Bundesregierung wollte damit privates Wohneigentum stärker in die private Altersvorsorge integrieren.<br />
Vier Prozent des Bruttoeinkommens, zuzüglich der staatlichen Förderungen können jetzt jährlich in einen Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden. Die jährliche Maximalsumme beträgt allerdings 2.100 Euro. Als Grundfördersumme zahlt der Staat 154 Euro für jeden Erwachsenen sowie bis zu 300 Euro für jedes Kind. Damit werden kinderreiche Familien gefördert, da sie für die Maximalförderung deutlich weniger eigenes Geld einzahlen müssen als zum Beispiel Singles.<br />
Die Besonderheit des Wohn-Riesters: Während der Ansparphase werden die Förderbeträge direkt in den Bausparvertrag eingezahlt. Sobald dieser zugeteilt wird, werden die weiter laufenden Zahlungen vom Staat zur Tilgung des Bauspardarlehens verwendet. Die eigenen Zahlungen sind dabei von der Einkommensteuer befreit. Ab Rentenbeginn muss die Riesterförderung allerdings nachgelagert besteuert werden. Da der Riester-Bausparer jedoch keine Riester-Rente bekommt, sondern von der eigenen Immobilie profitiert, hat der Gesetzgeber ein kleines Konstrukt geschaffen: Ab dem Zeitpunkt der Entnahme wird so getan, als werde dieser Betrag auf ein Konto gezahlt und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Mit Rentenbeginn besteht dann die Wahl, entweder die komplette Summe auf einen Schlag mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wobei er einen Rabatt von 30 Prozent erhält, oder er stottert die Steuerschuld in Raten bis maximal zu seinem 85. Lebensjahr ab.<br />
Der große Nachteil von Wohn-Riester ist allerdings, dass das System relativ unflexibel ist. Das Geld darf ausschließlich zum Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden, alles andere, auch Renovierungen an der eigenen Immobilie oder Ähnliches, bleibt außen vor. Zudem kann ein solcher Vertrag eher zur Last fallen, wenn sie die Lebensplanung verändert. Wer zum Beispiel seine riestergeförderte selbstgenutzte Immobilie verkauft, muss die Fördergelder wieder in den Riester-Bausparvertrag zurückführen, oder alternativ von dem Geld innerhalb von vier Jahren eine andere selbstgenutzte Immobilie erwerben.<br />
Zudem ist der Wohn-Riester wesentlich profitabler für Besserverdienende als für Haushalte mit geringem Einkommen. Wer weniger als 52.500 Euro brutto im Jahr verdient (entspricht knapp 4400 Euro Monatsgehalt), kommt bei der Maximalförderung von vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens nicht auf den Höchstförderbetrag von 2.100 Euro im Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro liegt die jährliche Maximalsumme bei nur 1.200 Euro, als etwa die Hälfte der Maximalförderung.<br />
Den kompletten Artikel gibt es bei <a href="http://www.immowelt.de/immoweltag/pressedienst/pdienst108_26_03_09.aspx#2" target="_self">Immowelt</a>.</p>
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