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	<title>Ideale Altersvorsorge &#187; Rentner</title>
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	<description>News und Infos zur Altersvorsorge</description>
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		<title>Steuererklärung für Rentner</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 06:28:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rente allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Rentner müssen in nächster Zeit eine Steuererklärung für ihre Rente abgeben. Wer damit überfordert ist, kann das Internet zu Rate ziehen.
Ab dem 1.10.09 gelten unter anderem für Rentner und Rentnerinnen neue gesetzliche Regularien. Das Finanzamt erhält spätestens seit dem 01.10.2009 sämtliche Informationen über die Art und Höhe der Rentenbezüge von ca. 20 Millionen Rentner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Viele Rentner müssen in nächster Zeit eine Steuererklärung für ihre Rente abgeben. Wer damit überfordert ist, kann das Internet zu Rate ziehen.</strong></p>
<p>Ab dem 1.10.09 gelten unter anderem für Rentner und Rentnerinnen neue gesetzliche Regularien. Das Finanzamt erhält spätestens seit dem 01.10.2009 sämtliche Informationen über die Art und Höhe der Rentenbezüge von ca. 20 Millionen Rentner und Rentnerinnen.</p>
<p>Das Altersentlastungsgesetz gilt ab dem Jahr 2005, so dass unter Umständen eine Einkommensteuererklärung für 2005 bis 2008 abgegeben werden muss. Allerdings dürften ca. 15 Millionen Rentner in Deutschland nicht mit Nachzahlungen rechnen.<br />
Demnächst erwarten viele Senioren mit gemischten Gefühlen Post von ihrer Finanzbehörde, denn es wurden Überprüfungen zu den Einnahmen von Rentnern angekündigt. Viele haben Angst vor hohen Nachforderungen. Die meisten Rentner haben aber zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Steuerberater Steffen Reum und sein Team erklären, wie man die Steuererklärung eines Rentners fachmännisch erstellt und helfen bei den neuen Verpflichtungen.<br />
Durch die neue Konzipierung einer Internet-Steuerkanzlei für Rentner haben deutschlandweit Rentner und Rentnerinnen die Möglichkeit, sich fachgerechte Hilfe zu organisieren: ob von Flensburg bis München oder von Aachen bis Chemnitz.<br />
Durch die Plattform www.steuererklaerung-fuer-rentner.de steht dieser Service jedem Rentner in Deutschland sowie im Ausland zur Verfügung.<br />
Folgende Vorteile realisieren Rentner und Rentnerinnen bei einer Auftragserteilung durch das Internet:<br />
1.Sie vermeiden lange Fahrten zum Besprechungs- bzw. Abgabetermin der Steuerunterlagen. Das spart Zeit, Benzinkosten und Nerven in einem Stau. Außerdem vermeiden Sie Bewegungsunannehmlichkeiten und das Unfallrisiko auf einer Fahrt, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind.<br />
2.Sie müssen nicht warten, weder an einer Ampel, noch bei der Parkplatzsuche und nicht in der Kanzlei. Bei der bevorstehenden Aufforderungswelle durch das Finanzamt ist bei einer hohen Nachfrage nach Steuerberatung mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.<br />
3.Sie brauchen keine Terminierung zu veranlassen; die Beratung erfolgt telefonisch vor Auftragsbearbeitung.<br />
4.Eine langwierige, zeit- und nervenaufreibende Beschäftigung mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht ist nicht vonnöten: weder bei der Problemanalyse, der Erstellung der Steuererklärung noch bei der Prüfung ihres Steuerbescheides.<br />
5.Weitere Sekundärkosten für ein Softwareprogramm und eingehender Fachliteratur entfallen.<br />
6.Die Korrektheit der Steuererklärung ist durch die Bearbeitung durch einen Spezialisten gewährleistet, ebenso eine Steuerersparnis bzw. eine Steuererstattung.<br />
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind Montag bis Freitag jeweils von 8.00 &#8211; 18.00 Uhr.</p>
<p>www.steuererklaerung-fuer-rentner.de</p>
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		<title>Finanzämter kontrollieren ob Rentner Steuern zahlen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 07:14:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Trends der Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Besteuerung von Alterseinkünften]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab kommenden Monat müssen Rentner damit rechnen, stärker kontrolliert zu werden. Dann wollen die Finanzämter prüfen, ob auch Steuern gezahlt wurden.
Bereits vier Jahre sind vergangen seit dem Rentner wieder steuerpflichtig sind. Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, wird betroffenen Rentnern geraten, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab kommenden Monat müssen Rentner damit rechnen, stärker kontrolliert zu werden. Dann wollen die Finanzämter prüfen, ob auch Steuern gezahlt wurden.</strong></p>
<p>Bereits vier Jahre sind vergangen seit dem Rentner wieder steuerpflichtig sind. Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, wird betroffenen Rentnern geraten, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen.<br />
Rentner mit hohen Nebeneinkünften sollten noch einmal genau nachrechnen: Womöglich waren sie schon in der Vergangenheit steuerpflichtig – ohne je eine Steuererklärung abgegeben zu haben. Es werde erwartet, daß zahlreiche Rentner auffallen, die seit der Einführung der neuen Rentensteuer keine Abgabe gezahlt haben. Diese Ruheständler können dem Finanzamt nur noch bis Ende März ihre Einkünfte offen legen. Dann endet die Frist für eine Steueramnestie, dies teilte die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hannover jetzt mit.</p>
<p>Ab Oktober 2009 werden nun automatisiert 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen hinsichtlich weiterer Einnahmen z.B. aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Betriebsrenten oder privaten Leibrenten abgeglichen. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 wird die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1. März des Folgejahres stattfinden.</p>
<p>Der Bundestag hatte die gesetzlichen und privaten Rentenversicherer dazu verpflichtet, alle Ruhestandsbezüge an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.<br />
Bei der Deutschen Rentenversicherung BUND werden automatisiert alle Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EstG zusammengeführt und an die jeweils zuständige Finanzbehörde weitergeleitet. Gemeldet wird neben den persönlichen Daten des Rentenbeziehers und der Höhe der Rentenzahlung auch der Beginn der Rente.</p>
<p>Somit können ab dem nächsten Jahr Rentner die ersten Nachforderungen des Fiskus fürchten.<br />
Wegen des Alterseinkünftegesetz wird bereits seit 2005 ein höherer Teil der Rente versteuert. Für alle, die bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gingen, wurden 50% der zu diesem Zeitpunkt erzielten Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wird der Anteil jährlich um 2% erhöht. Wer also in 2009 in den Ruhestand geht versteuert 58%.<br />
Ab 2020 steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt. Wer 2040 Rentner wird, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern.</p>
<p>Einkommensteuer müssen Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Ehepaare: 15.328 Euro) liegen.</p>
<p>Haben Rentner noch weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder einer Nebenbeschäftigung), ist es abhängig davon, wie hoch diese sind. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird berücksichtigt, daß Sonderausgaben im Rahmen gesetzlicher Höchstbeträge abziehbar sind. Zu diesen gehören Kranken – und Pflegeversicherungsaufwendungen, Beiträge zur Haftpflichtversicherung (Privatpflicht und Pkw- Haftpflicht) sowie die gezahlte Kirchensteuer. Weiterhin abzugsfähig sind außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheits- und Kurkosten, Scheidungskosten und Beerdigungskosten.</p>
<p>Überforderte Rentner wird geraten sich an die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine zu wenden. Gegen jährliche Mitgliedsbeträge zwischen 50 und 150 € erstellen die Beratungsstellen Vorort die Einkommensteuererklärung und führen notwendige Korrespondenz mit dem Finanzamt. Infos über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. 030 / 3010 8610</p>
<p>Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.</p>
<p>www.GNSpress.com</p>
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		<title>Rentenbesteuerung seit 2005</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2009/09/rentenbesteuerung-seit-2005/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 06:32:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rente allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Rentenberechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2005 ist jeder Rentner steuerpflichtig &#8211; viele Rentner haben allerdings bis heute keine Steuererklärung abgegeben.
Für sie wird es nun eng. Denn durch den zum Jahresende 2009 anstehenden Datenaustausch zwischen Rentenversicherungsträgern, Pensionskassen, Versicherungen und den Finanzämtern wird praktisch jeder auf seine Steuerpflicht für den Zeitraum von 2005 bis 2008 überprüft.
Wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit 2005 ist jeder Rentner steuerpflichtig &#8211; viele Rentner haben allerdings bis heute keine Steuererklärung abgegeben.</strong></p>
<p>Für sie wird es nun eng. Denn durch den zum Jahresende 2009 anstehenden Datenaustausch zwischen Rentenversicherungsträgern, Pensionskassen, Versicherungen und den Finanzämtern wird praktisch jeder auf seine Steuerpflicht für den Zeitraum von 2005 bis 2008 überprüft.</p>
<p>Wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, muss dem Folge leisten. Doch nicht immer resultiert daraus auch eine Steuerzahlung. Als Faustregel gilt: All diejenigen, deren Brutto-Altersrente, beispielsweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung, über 1.570 Euro im Monat liegt, werden ab 2005 Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Wer eine geringere Rente bezieht, zusätzlich aber andere steuerpflichtige Einnahmen wie Mieten, eine Betriebsrente oder Zinsen und Dividenden hat, muss ebenfalls mit einer Besteuerung rechnen.</p>
<p>Seine Steuerpflicht für die Jahre 2005 bis 2008 kann man anhand einiger Kriterien grob selbst überprüfen. Danach muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:</p>
<p>• Die Pension wird auf Lohnsteuerkarte gezahlt.<br />
• Der Rentner selbst verdient nebenbei Arbeitslohn oder der Ehepartner ist noch berufstätig und arbeitet auf Steuerkarte.<br />
• Renten-, Zins-, Miet- und ähnliche Einkünfte (auch aus dem Ausland) sind höher als 410 Euro im Jahr.<br />
• Es werden Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld gezahlt, die über 410 Euro im Jahr betragen.</p>
<p>Ein anderer Maßstab, um zu klären, ob man steuerpflichtig ist, ist die Höhe der Einkünfte. Wer mehr als 7.664 Euro (Ehepaare: 15.329 Euro) einnimmt, muss eine Steuerklärung machen. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Einkünfte stammen. Zu den Einkünften zählen dabei: gesetzliche Renten, Renten aus beruflichen Versorgungswerken, Riester- und Rürup-Renten, Firmenrenten ohne Steuerkarte, VBL-Renten, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinnahmen sowie Honorare aus selbstständiger Tätigkeit.</p>
<p>Wie viel Steuern im Einzelfall auf einen Rentner zukommen, hängt von den verschiedensten Faktoren ab. Vom Jahr des Rentenbeginns und vom Alter bei Rentenbeginn, von eventuell abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträgen und von Sparerfreibeträgen und Werbungskosten bei Kapitaleinkünften.</p>
<p>Hier ein Beispiel, wie sich die neue Rentenbesteuerung konkret im Portemonnaie auswirkt: Bei einer monatlichen Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von 1.800 Euro, zu der keine weiteren Einkünfte hinzukommen, kann der Rentner außer seinen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund acht Prozent) keine weiteren Kosten abziehen. Seine Steuerlast beträgt dann etwa 200 Euro.</p>
<p>Um Rentnern und Pensionären im Einzelfall mehr Sicherheit zu geben, was durch die neue Besteuerung auf sie zukommt, hat Ecovis einen Internet-Rentenrechner entwickelt. Für die Steuerjahre 2006 bis 2009 kann hier jeder selbst ermitteln, wie hoch seine Einkünfte sind, welche Freibeträge abgehen und welche Kosten abzugsfähig sind. Der Rentenrechner kann unter www.ecovis.com/rente aufgerufen werden.</p>
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