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	<title>Ideale Altersvorsorge &#187; gesetzliche Rentenversicherung</title>
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	<description>News und Infos zur Altersvorsorge</description>
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		<title>CDH lehnt zwanghafte Rentenversicherung für Selbstständige ab</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 11:33:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
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		<description><![CDATA[Zunehmend wird von verschiedenen Seiten gefordert, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen. Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) hat diese Forderung abgelehnt. Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat erst vor Kurzem die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, dem wachsenden Armutsrisiko von Selbständigen durch Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht zu begegnen. Die Argumentation lautete folgendermaßen: Kleinere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zunehmend wird von verschiedenen Seiten gefordert, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen. Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) hat diese Forderung abgelehnt.</strong></p>
<p>Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat erst vor Kurzem die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, dem wachsenden Armutsrisiko von Selbständigen durch Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht zu begegnen. Die Argumentation lautete folgendermaßen: Kleinere Unternehmer hätten ein zu geringes Einkommen und würden daher nicht ausreichend für ihr Alter vorsorgen. Die CDH Berlin lehnte diese Zwangsversicherung für den Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung jedoch ab.<span id="more-1430"></span></p>
<h3>CDH weist Zwangsversicherung für Selbständige zurück</h3>
<p>Wie eine in diesem Herbst durchgeführte Befragung von Mitgliedsbetrieben zeigte, betreiben diese ausreichend Vorsorge: Fast 98 Prozent der Befragten verfügen über eine Altersversorgung. Dabei steht an erster Stelle die Kapitallebensversicherung (70 Prozent), gefolgt von der privaten Rentenversicherung (54 Prozent). Immerhin ist die Hälfte der Befragten freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung, dazu kommen noch Sicherheiten aus Immobilien. Die Zahlen belegen, dass viele auch mehrere Vorsorgemaßnahmen ergriffen haben. Selbständige, die mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Beschäftigte ein höheres Abhängigkeitsrisiko tragen, sind ohnehin in der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
<h3>Unternehmer muss Vorsorge frei wählen können</h3>
<p>CDH-Präsident Heinrich Schmidt hebt hervor, dass Zwangsmaßnahmen ein enormer Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Selbständigen sind und ein weiterer Versuch des Staates, in wirtschaftliches Geschehen einzugreifen. Die Folge wären eine höhere Belastung der Selbständigen und ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Ein Unternehmer müsse die Wahl haben, in welcher Form er vorsorge. Auch das Argument, die Einbeziehung von mehr Beitragszahlern in die Rentenversicherung würde diese spürbar entlasten, greift zu kurz, da den Mehreinnahmen langfristig auch höhere Rentenzahlungen gegenüberstehen. Die Wie im Koalitionsvertrag bereits angesprochen, ist die Bundesregierung vielmehr besser beraten, Maßnahmen zu ergreifen, die den Selbständigen einen erweiterten Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge ermöglichen. Nur auf diese Weise könnte bei Betroffenen Altersarmut verhindert werden.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cdh.de und www.handelsvertreter.de.</p>
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		<title>Seit September Neuregelung im Versorgungsausgleich</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 06:25:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Trends der Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungsausgleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem neuen Versorgungsausgleich sollen Ehepartner gleichberechtigter behandelt werden. Seit 1. September gilt die Neuregelung. Zum 1. September trat die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Wer jetzt seine Scheidung einreicht, für den wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt. Doch auch nach altem Recht Geschiedene können von den neuen Regelungen profitieren. Darauf weist die Deutsche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> Mit dem neuen Versorgungsausgleich sollen Ehepartner gleichberechtigter behandelt werden. Seit 1. September gilt die Neuregelung.</strong></p>
<p>Zum 1. September trat die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Wer jetzt seine Scheidung einreicht, für den wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt. Doch auch nach altem Recht Geschiedene können von den neuen Regelungen profitieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.</p>
<p>Rentner, die bereits vor dem 1. September 2009 ihrem früheren Ehegatten gegenüber ausgleichspflichtig waren, können auch nach dem neuen Recht ihre Rente wieder in ungekürzter Höhe erhalten. Das ist jetzt immer dann möglich, wenn der frühere Ehepartner stirbt und seine Rente inklusive der im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechte nicht länger als drei Jahre erhalten hat. Früher durfte die Rente nur zwei Jahre lang gezahlt worden sein. Zusätzlich werden, im Gegensatz zum alten Recht, Hinterbliebenenrenten oder Leistungen zur Teilhabe/Rehaleistungen bei der Prüfung der 3-Jahresfrist nicht mehr berücksichtigt. Die ungekürzte Rentenzahlung muss aber beantragt werden, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie beginnt ab dem Folgemonat des Antrags.</p>
<p>Für neue Scheidungsfälle soll die Reform des Versorgungsausgleichs ein gerechteres Teilungsergebnis bringen. Auch betriebliche und private Versorgungsanrechte sollen demnach bereits bei der Scheidung vollständig und endgültig ausgeglichen werden. Bislang waren diese, oft zum Nachteil der Frauen, dem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten.</p>
<p>Die Regelungen für neue Scheidungsfälle erläutert die Deutsche Rentenversicherung übersichtlich in der kostenlosen Broschüre &#8220;Geschiedene: Ausgleich bei der Rente&#8221;. Die Broschüre ist bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich und kann telefonisch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 angefordert werden. Im Internet steht sie auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de auch zum Download bereit. </p>
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		<title>Deutsche Renteversicherung geht von Nullrunde aus</title>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2009 07:21:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Nullrunde]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Deutsche Rentenversicherung ist sieht das nächste Jahr rententechnisch eindeutig aus: Im besten Fall eine Nullrunde. Im kommenden Jahr wird es für die etwa 20 Millionen Rentner maximal eine Nullrunde geben, es sei denn, der Wahlkampf bringt neue Versprechen hervor. Da sich die Rentenformel an der Konjunkturprognose ausrichtet, würde sich zum aktuellen Zeitpunkt eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für die Deutsche Rentenversicherung ist sieht das nächste Jahr rententechnisch eindeutig aus: Im besten Fall eine Nullrunde.</strong><br />
Im kommenden Jahr wird es für die etwa 20 Millionen Rentner maximal eine Nullrunde geben, es sei denn, der Wahlkampf bringt neue Versprechen hervor. Da sich die Rentenformel an der Konjunkturprognose ausrichtet, würde sich zum aktuellen Zeitpunkt eine Rentenkürzung von 0,35 Prozent.Die Bundesregierung hatte allerdings eine Schutzklausel angekündigt, welche dies unmöglich macht.<br />
Allerdings solle der Beitragssatz von 19,9 Prozent stabil bleiben, obwohl für das nächste Jahr Einnahmensausfälle in Milliardenhöhe erwartet wird. Die Deutsche Rentenversicherung geht aber von einer Nullrunde für das nächste Jahr aus. Eine Rentenkürzung ist aufgrund der Zusage der Bundesregierung ausgeschlossen. Die Prognosen sind allerdings zurzeit noch nicht sicher, die konjunkturelle Entwicklung dieses Jahres ist schwer vorauszusagen.</p>
<p>www.deutsche-rentenversicherung.de</p>
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		<title>Kein Vertrag für die Zukunft: der Generationenvertrag</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2009/03/kein-vertrag-fur-die-zukunft-der-generationenvertrag/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 08:27:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Altersvorsorge-Profi</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[demographischer Wandel]]></category>
		<category><![CDATA[Generationvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Generationenvertrag ist ein fiktiver Vertrag, der für die Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung verantwortlich ist. Das Prinzip des Generationenvertrages ist von der Idee her denkbar einfach: Die Arbeitnehmer zahlen mit den Beiträgen die Rente der bereits aus dem Berufsleben ausgeschiedenen. Sie erwerben damit das Recht, ebenso im Alter von den dann noch Berufstätigen die Rente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.idealealtersvorsorge.de/wp-content/uploads/2009/03/pict0158.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-880" title="©  S. Hofschlaeger / PIXELIO" src="http://www.idealealtersvorsorge.de/wp-content/uploads/2009/03/pict0158-300x199.jpg" alt="" width="176" height="116" /></a><strong>Der Generationenvertrag ist ein fiktiver Vertrag, der für die Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung verantwortlich ist.</strong><br />
Das Prinzip des Generationenvertrages ist von der Idee her denkbar einfach: Die Arbeitnehmer zahlen mit den Beiträgen die Rente der bereits aus dem Berufsleben ausgeschiedenen. Sie erwerben damit das Recht, ebenso im Alter von den dann noch Berufstätigen die Rente bezahlt zu bekommen. Damit ist der Generationvertrag im Prinzip nichts anderes als ein Umlageverfahren. Man arbeitet nicht für seine eigene Rente, sondern bezahlt die Beiträge der Rentner. Entstanden ist der Generationenvertrag 1957, als Konrad Adenauer das Rentensystem zu einem Umlagesystem umgewandelt hat.<br />
Allerdings wirft der Generationenvertrag verschiedene Probleme auf und wird als nicht zukunftsträchtig angesehen. Das Hauptoproblem des Generationenvertrags ist der demographische Wandel. Der demographische Wandel besagt, dass unsere Gesellschaft immer weiter altert. Die Menschen in Deutschland werden zum Einen immer älter und zum Anderen lässt die Geburtenrate immer weiter nach. Das hat zur Folge, dass auf immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahler kommen. Besonders problematisch wird die Situation, wenn in etwa fünf bis zehn Jahren die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er (die sog. Baby-Boomer) Jahre in Rente gehen. Die nachfolgende Generation der geburtenschwachen Jahrgänge (Stichwort &#8220;PillenknicK&#8221;) muss dann wesentlich höhere Rentenbeiträge zahlen, um die vielen in Rente gegangenen &#8220;Baby-Boomer&#8221; zu versorgen.<br />
Experten erwarten einen Höhepunkt der Rentenkrise ab 2030. Zudem gibt es heutzutage immer mehr Kinderlose, was zur Folge hat, dass es immer weniger Erwerbstätige gibt. Einige Experten fordern daher auch, kinderlose Rentner mit Rentenkürzungen abzustrafen. Kinder sind insofern nicht eine Investition in die eigene Zukunft, sondern auch in die Zukunft der Gesellschaft.<br />
Insgesamt ist der Generationenvertrag ein in Zukunft nicht mehr tragfähiges Konzept der Altersversorgung. Eine Alternative zur bisherigen gesetzlichen Rente ist erforderlich, denn bereits jetzt müssen jüngere Arbeitnehmer damit rechnen, kaum noch etwas von der gesetzlichen Rente zu erhalten.</p>
<p>Bild: S. Hofschlaeger/pixelio</p>
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		<title>Die gesetzliche Rentenversicherung birgt große Renditerisiken</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 15:57:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zufolge war in den letzten 30 Jahren das Renditerisiko der gesetzlichen Rentenversicherung höher als das am Kapitalmarkt. Die Studie zeigt außerdem, dass die Mischung mit kapitalgedeckten Anlagen das Risiko der gesetzlichen Rente senkt und gleichzeitig die gesamte Rendite steigert. Lange galt die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- PIC -->Einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zufolge war in den letzten 30 Jahren das Renditerisiko der gesetzlichen Rentenversicherung höher als das am Kapitalmarkt. Die Studie zeigt außerdem, dass die Mischung mit kapitalgedeckten Anlagen das Risiko der gesetzlichen Rente senkt und gleichzeitig die gesamte Rendite steigert.</p>
<p>Lange galt die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) im Vergleich zur kapitalgedeckten Altersvorsorge als renditeschwächer, aber risikoärmer. Die Autoren der DIA-Untersuchung, Prof. Dr. Reinhold Schnabel (Universität Duisburg-Essen) und Adrian Ottnad gelangen zu einem anderen Ergebnis: &#8220;Die kapitalgedeckte Vorsorge beinhaltet zwar ebenfalls Renditerisiken, aber diese sind geringer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung&#8221;. Sie belegen, dass bei einem Anlagehorizont von 30 Jahren die niedrigste reale Rendite eines reinen DAX-Portfolios 3,5 Prozent betrug, die mittlere sieben Prozent, Spitzenwerte sogar zehn Prozent.</p>
<p>Vergleicht man dies mit den Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung, ist deren Risiko deutlich höher: Konnte ein lediger Berufsanfänger (Geburtsjahr 1950) im Jahr 1970 noch mit einer realen Beitragsrendite von gut fünf Prozent rechnen, kann er heute bei optimistischer Prognose bestenfalls zwei Prozent erwarten, bei realistischen Erwartungen sogar nur Null Prozent.</p>
<p>Als größte Renditerisiken der gesetzlichen Rentenversicherung identifiziert die DIA-Studie die zahlreichen Kürzungen der Politik und die ungünstige Demographie. So wurden die Beitragssätze kontinuierlich erhöht, das Rentenniveau gesenkt, das Renteneintrittsalter erhöht, die Anrechnung beitragsfreier Ausbildungszeiten gekürzt bzw. ganz gestrichen. Insgesamt haben sich deshalb seit 1970 für Standardrentner aller Jahrgänge, ganz besonders für die jüngeren, die Renditeerwartungen deutlich (um fünf bis sechs Prozentpunkte) verschlechtert.</p>
<p>&#8220;Die Wahrscheinlichkeit mit einem Aktiendepot auf Sicht von 30 Jahren eine negative Rendite zu erzielen, ist an historischen Werten gemessen praktisch Null&#8221;, betont Prof. Dr. Reinhold Schnabel. &#8220;Das Renditerisiko der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Vergleich zum Risiko von Kapitalanlagen erheblich.&#8221; Vergleicht man beispielweise Sparpläne für ein gemischtes Depot (hälftig aus Aktien und Anleihen) mit genau den gleichen Beitragszahlungen wie zur gesetzlichen Rentenversicherung, hätte der Jahrgang 1930 (1970) bei sogar etwas geringerem Risiko eine monatliche Rente von 2.205 Euro erwirtschaften können gegenüber der aktuellen gesetzlichen Rente bzw. Erwartung von nur 1.181 Euro (936 Euro).</p>
<p>Durch eine Mischung von privater kapitalgedeckter Vorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel lässt sich das Gesamtrisiko der Altersvorsorge nochmals drastisch (um etwa 40 Prozent) verringern. Gleichzeitig ergibt sich eine höhere Rendite als im reinen Umlageverfahren und die monatliche Rente erhöht sich spürbar: Ein Durchschnittsverdiener des Jahrgangs 1930 würde 1.888 Euro (+ 707 Euro) erhalten, der Jahrgang 1970 1.632 Euro (+ 696 Euro).</p>
<p>Für DIA-Sprecher Bernd Katzenstein ist klar &#8220;Die Ergebnisse sprechen auf jeden Fall für eine hohe Gewichtung der Kapitalanlagen.&#8221; Beginnend mit der Riesterreform habe die Politik die richtigen Weichen gestellt für eine nachhaltige und sichere Altersvorsorge. &#8220;Da der Umfang der gesetzlichen Rentenversicherung vom Gesetzgeber festgelegt wurde, ist jedoch der Spielraum für eine ergänzende Altersvorsorge begrenzt, sodass zusätzlich mögliche Sicherheitsgewinne nicht ausgeschöpft werden&#8221;, bedauert Bernd Katzenstein.</p>
<p>Die Studie &#8220;Gesetzliche und private Altersvorsorge &#8211; Risiko und Rendite im Vergleich&#8221; kann unter <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">www.dia-vorsorge.de</a><a title="Deutsches Institut für Altersvorsorge" href="http://www.dia-vorsorge.de/" target="_blank"> </a>angefordert werden.</p>
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