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	<title>Ideale Altersvorsorge &#187; Betriebsrente</title>
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	<description>News und Infos zur Altersvorsorge</description>
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		<title>Betriebsrenten sind auch in der Finanzkrise sicher</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Dec 2008 16:45:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit durchläuft die Finanzwelt eine bislang nie dagewesene Vertrauenskrise – die Auswirkungen zeigen sich bereits in der Realwirtschaft. Trotzdem müssen sich Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine Betriebsrente nicht sorgen. Denn falls Betriebsrenten-Vereinbarungen sachgerecht konzipiert sind, ist ihre Substanz abgesichert. Dafür sorgen die Sicherungsnetze, die der Gesetzgeber eingezogen hat. Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Derzeit durchläuft die Finanzwelt eine bislang nie dagewesene Vertrauenskrise – die Auswirkungen zeigen sich bereits in der Realwirtschaft. Trotzdem müssen sich Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine Betriebsrente nicht sorgen. Denn falls Betriebsrenten-Vereinbarungen sachgerecht konzipiert sind, ist ihre Substanz abgesichert. Dafür sorgen die Sicherungsnetze, die der Gesetzgeber eingezogen hat. Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung – hat die verschiedenen Durchführungswege der bAV auf die Werthaltigkeit ihrer Sicherungssysteme überprüft.</strong></p>
<p>Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland sehr viele bAV-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch ein Versicherungsunternehmen rückgedeckt sind. Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse – hinter den vom Arbeitgeber angebotenen Versorgungswerken stehen meistens Versicherungsprodukte, insbesondere bei der Entgeltumwandlung. Die Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland, die bAV-Zusagen versichern, unterliegen der strengen staatlichen Versicherungsaufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). <span id="more-545"></span></p>
<p>Sollte wider Erwarten eine Versicherungsgesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können – ein Beispiel ist der Zusammenbruch der Mannheimer Versicherung im Jahr 2003 – tritt der Sicherungsfonds der Lebensversicherungen „Protektor“ ein. Selbst beim – quasi nur theoretisch möglichen – Ausfall aller Versicherer wären die Betriebsrenten geschützt, denn unmittelbarer Schuldner der Altersversor-gung von Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber. Im Betriebsrentengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 3) ist die Einstandspflicht des Arbeitgebers festgeschrieben, „auch wenn die Versorgung nicht unmittelbar über ihn erfolgt“. Sollte wiederum der Arbeitgeber wegen Insolvenz zahlungsunfähig werden, tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für die garantierte Altersrente ein. In den PSV, den gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung, zahlt jeder Arbeitgeber ein, der für seine Mitarbeiter die bAV-Wege Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage gewählt hat.</p>
<p>Bei der Direktzusage als unmittelbare Pensionszusage vom Arbeitgeber – mit einem Anteil von 56 % der derzeit häufigste bAV-Weg – sagt das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente oder die dafür nötigen Beiträge in festgelegter Höhe zu und finanziert diese über Rückstellungen in der Bilanz. Zur Risikobegrenzung werden häufig Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Falls nicht, tritt im Pleitefall wie bei Pensionsfonds und Unterstützungskassen der Pensions-Sicherungsverein (PSV) für die Betriebsrenten ein.</p>
<p>Die DGbAV als bundesweit tätiger Konzeptionär für Versorgungswerke berät Unternehmen dahingehend, dass sie die Mittel für die Pensionszusagen in Form eines Treuhandvermögens (zweckgebundenes Sondervermögen) vom übrigen Vermögen der Firma separieren. Auch werden Direktzusagen zunehmend in Pensionsfonds ausgelagert. Auf diese Weise bleiben die Mittel für die Pensionszusagen selbst im Fall einer Insolvenz des Unternehmens den Arbeitnehmern erhalten. Als theoretisch sicherste bAV-Lösung bezeichnet DGbAV-Geschäftsführer Ulf Kesting die „kongruent bei einem deutschen Versicherungsunternehmen versicherungsförmig rückgedeckte Unterstützungskasse mit aufschiebend be-dingter Verpfändung des Versicherungsvertrags“. Was sich im Paragraphen-Deutsch umständlich anhört, ist laut Kesting in der Praxis ohne große Umstände umzusetzen. Rund 2.000 Unternehmen aller Größenklassen in ganz Deutschland nutzen inzwischen die Expertise der DGbAV, um optimale Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen.</p>
<p>Wert legt Kesting darauf, dass ein starker Versicherer zur Rückdeckung gewählt wird. Bei Ausfall eines deutschen Versicherers würde „Protektor“ ein-springen – aber nur für die garantierte Betriebsrente. Derzeit ist der Garantiezins auf die einbezahlten Beiträge mit 2,25 % festgeschrieben. Bei normalem Versicherungsverlauf können künftige Betriebsrentner aber auf eine höhere Gesamtverzinsung hoffen, weil durch Überschüsse der Lebensversicherungsgesellschaften während der Einzahlungszeit die Garantie-Rente aufgestockt wird – vorausgesetzt, die Wirtschaftskraft des Versicherers bleibt erhalten. Deshalb rät Ulf Kesting Kunden, bei der Konzeption und Einrichtung von Versorgungswerken unbedingt auf die Bonität des Rückdeckers zu achten.</p>
<p>Verspricht die bAV-Lösung, die ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber gewählt hat, Sicherheit und einen vernünftigen Renditeaufschlag auf die Garantie-Rente, sollte der Vertrag bei einem eventuellen Wechsel des Arbeitsplatzes beibehalten werden. Um die seit 2005 geltende „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel handhabbar zu machen, bietet die DGbAV mit ihrer Clearing-Stelle die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers weiter zu führen und beim neuen Arbeitgeber zu verwalten.</p>
<p>www.dgbav.de</p>
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		<title>Mitarbeiter müssen nicht um betriebliche Altersversorgung fürchten</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/10/mitarbeiter-mussen-nicht-um-betriebliche-altersversorgung-furchten/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 07:28:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Altersversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Betriebsrente in Deutschland ist krisenfester als vielfach vermutet. Auch die aktuelle Finanzmarktkrise ändert daran nichts.
&#8220;Sollte in diesen Wochen und Monaten ein Arbeitgeber aufgrund der Finanzmarktkrise ins Schlingern geraten, hat dies für seine Beschäftigten in aller Regel keine negativen Auswirkungen. Bei einer externen Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge sind sie ohnehin nicht betroffen, während bei einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Betriebsrente in Deutschland ist krisenfester als vielfach vermutet. Auch die aktuelle Finanzmarktkrise ändert daran nichts.</strong></p>
<p>&#8220;Sollte in diesen Wochen und Monaten ein Arbeitgeber aufgrund der Finanzmarktkrise ins Schlingern geraten, hat dies für seine Beschäftigten in aller Regel keine negativen Auswirkungen. Bei einer externen Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge sind sie ohnehin nicht betroffen, während bei einer internen Finanzierung der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln für Renten und unverfallbare Anwartschaften einsteht. Er hat schon andere große Krisen und Insolvenzen gemeistert&#8221;, so Dr. Peter A. Doetsch, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Mercer Deutschland GmbH, der verantwortlich ist für den Bereich betriebliche Altersversorgung.</p>
<p>Bei der Versorgung über Pensionskassen, Pensionsfonds und rückgedeckte Unterstützungskassen oder bei Direktversicherungen erfolgt bei der Versorgungseinrichtung eine Anlage, die strengen Sicherheitsprinzipien unterliegt. Durch die Art der Anlage (zu einem erheblichen Teil in Staatsanleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren; maximal 35% der Anlage dürfen in Aktien erfolgen, was von praktisch keinem Versicherer ausgenutzt wird) ist sichergestellt, dass gegebene Zinsgarantien eingehalten werden können. Derzeit liegen diese in der Regel nur noch bei 2,25 % jährlich bei neuen Verträgen.<span id="more-292"></span></p>
<p>&#8220;Sollte es bei einer Fortsetzung der Finanzmarktkrise zu Insolvenzen von Banken, Versicherern oder anderen in die betriebliche Altersversorgung eingezogenen Versorgungsprovidern kom-men, dann muss der Einzelne um seine Betriebsrente nicht fürchten, solange kein Weltuntergangsszenario angenommen wird&#8221;, so Doetsch. Hinter dem Versorgungsversprechen stehe nämlich bei Lebensversicherern, d.h. bei der Direktversicherung, und bei versicherungsmäßig rückgedeckten Unterstützungskassen sowie einigen Pensionskassen der Sicherungsfonds Protector. Bei Banken wiederum erfasse eine Insolvenz nicht die dort verwalteten Sondervermögen (z. B. Investmentfonds), und Einlagen seien durch den Einlagensicherungsfonds gesichert. &#8220;Letztlich steht hinter jedem Versorgungsversprechen auch noch der Arbeitgeber. Dieses dritte Auffangnetz hat in der Praxis aber nie greifen müssen, selbst nicht beim noch größeren Aktien-crash durch den Neuen Markt&#8221;, betont Doetsch.</p>
<p>Zumindest kurzfristig negative Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise dort, wo die Höhe einer Versorgungszusage direkt vom Kapitalmarkt abhängt, insbesondere bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen oder fondsorientierten Zusagen. Aber auch hier droht kein Totalverlust, da zumindest die eingezahlten Beiträge als Leistung garantiert sein müssen. Wenn &#8211; was state of the art ist &#8211; das Risikoprofil, bezogen auf den einzelnen Versorgungsberechtigten, in Rentennähe angepasst und das Schwankungsrisiko durch Verstärkung der Anlage in festverzinsliche Titel zu Lasten von Aktien verringert wurde, dürften sich die Verluste in Grenzen halten. &#8220;Soweit noch eine lange Restlaufzeit besteht, sollte &#8211; wie auch bei Kapitalmarktkrisen der Vergangenheit &#8211; wieder mit einem Aufholen von Verlusten gerechnet werden. Hektische Reaktionen sind hier fehl am Platz&#8221;, sagt Doetsch.</p>
<p>Am wenigsten betroffen von der Finanzmarktkrise werden sogenannte Direktzusagen sein, die über Pensionsrückstellungen innenfinanziert sind. Die Pensionsrückstellung stellt für die Arbeitgeber eine nach wie vor sichere Form der Refinanzierung dar, d. h. Darlehensgabe durch die Mitarbeiter. So lange das Geschäftsmodell der Firma nicht notleidend wird, erhöht die Finanzmarktkrise nicht die Kosten für die Arbeitgeber, anders als bei Vorfinanzierung definierter Versorgungsleistungen am Kapitalmarkt oder mittels Versicherern.</p>
<p>www.mercer.de</p>
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		<title>Die betriebliche Altersversorgung</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 11:51:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Säule der Altersvorsorge ist – neben der gesetzlichen und der privaten – die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu und ergänzt so die gesetzliche, staatliche Rente des Arbeitnehmers. Dafür stehen ihm vier verschiedene Durchführungswege offen: Die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Säule der <a title="Cortal Consors" href="https://www.cortalconsors.de/" target="_blank">Altersvorsorge</a> ist – neben der gesetzlichen und der privaten – die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu und ergänzt so die gesetzliche, staatliche Rente des Arbeitnehmers. Dafür stehen ihm vier verschiedene Durchführungswege offen: Die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Abhängig davon, wer die Beiträge zahlt, spricht man von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber-finanzierten Versorgungen (Betriebsrente). Üblich sind aber auch Mischformen.</p>
<p>Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf die Entgeltumwandlung, bei der er einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge aufwendet; sie stellt die häufigste Form der Finanzierung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung dar. Dadurch sinkt das bar auszuzahlende Gehalt des Arbeitnehmers und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Diese Regelung gilt allerdings nur nur noch bis einschließlich 2008. Danach werden Sozialbeiträge fällig. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter besteuert. Besonders interessant ist es, neben dem Gehalt auch vermögenswirksame Leistungen für Einzahlungen in die Betriebsrente zu nutzen.</p>
<p>Es gibt es fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – der Arbeitgeber bestimmt, welche Form dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Große Betriebe geben oft sogenannte Direktzusagen. Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer, später eine Rente zu zahlen. Auch bei Unterstützungskassen erfolgt die Versorgungsleistung, die rückgedeckt oder reservepolsterfinanziert ist; durch den Arbeitgeber &#8211; allerdings über eine rechtlich selbstständige Kasse.Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist dabei Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer fungiert als der Begünstigte. Die betriebliche Altersversorgung über Pensionskassen und Pensionsfonds funktioniert auf ähnliche Weise: Sie sind rechtliche selbstständige Einrichtungen zur Altersversicherung, die Vermögen verwalten und später Altersrenten auszahlen. Unterschiede finden sich vor allem in ihrer Kapitalanlage, den Haftungsregeln und der finanzrechtlichen Aufsicht.</p>
<p>Bei einem Jobwechsel muss sich der Versicherte auch um das bisher angesparte bAV-Kapital kümmern: Der Vertrag kann privat weitergeführt werden – dann entfallen allerdings die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse. Er kann außerdem stillgelegt oder vom neuen Arbeitgeber weiterführen werden. Auf letztere Variante besteht allerdings kein Rechtsanspruch.</p>
<p>Viele Unternehmen bieten neben der normalen betriebliche Altersversorgung auch Vorsorge über Zeitwertkonten an. Auf so genannten Arbeitszeitkonten können Arbeitnehmer nicht nur Teile ihres Gehalts, sondern auch den Anspruch auf die Vergütung aus Überstunden oder Urlaub einbringen. Das so angesparte Kapital wird zum Beispiel in Investmentfonds angelegt.</p>
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