<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Ideale Altersvorsorge &#187; bAV</title>
	<atom:link href="http://www.idealealtersvorsorge.de/tag/bav/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.idealealtersvorsorge.de</link>
	<description>News und Infos zur Altersvorsorge</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jan 2012 09:44:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1.2</generator>
		<item>
		<title>Flexi II: Gesetz zu Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/11/flexi-ii-gesetz-zu-zeitwertkonten-und-lebensarbeitszeitmodelle/</link>
		<comments>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/11/flexi-ii-gesetz-zu-zeitwertkonten-und-lebensarbeitszeitmodelle/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 09:39:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.idealealtersvorsorge.de/?p=498</guid>
		<description><![CDATA[Flexi-II-Gesetz ist die Kurzform des „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“, mit dessen Plänen der Bundesrat bereits im Vorfeld ausdrücklich sympathisierte. Am 13. November 2008 wurde nun diese Gesetz durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages mehrheitlich verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat sollte nur noch ein Routineakt sein, da bereits entsprechende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-right: 0.13cm;"><a href="http://www.idealealtersvorsorge.de/wp-content/uploads/2008/11/dbzwk.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-499" title="dbzwk" src="http://www.idealealtersvorsorge.de/wp-content/uploads/2008/11/dbzwk.jpg" alt="" width="300" height="93" /></a><strong>Flexi-II-Gesetz ist die Kurzform des „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“, mit dessen Plänen der Bundesrat bereits im Vorfeld ausdrücklich sympathisierte. Am 13. November 2008 wurde nun diese Gesetz durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages mehrheitlich verabschiedet.</strong></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;"><strong> </strong> Die Zustimmung durch den Bundesrat sollte nur noch ein Routineakt sein, da bereits entsprechende Änderungswünsche berücksichtigt wurden. Es kann damit als gesichert angesehen werden, dass das Flexi-II-Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales wurden entscheidende Änderungen durch den Deutschen Bundestag folgendermaßen genehmigt:</p>
<p><span id="more-498"></span></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;"><strong>Sozialversicherungsfreie Überführung in die bAV nicht mehr möglich</strong></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">Die Möglichkeit bAV gehört der Geschichte an. Zahllose Wertkontenvereinbarungen sind darauf ausgerichtet, dass Arbeitnehmer, die aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheiden, wegen der gesetzlichen Rente die Wertguthaben sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung überführen können. „Die bisherige Möglichkeit, Wertguthaben beitragsfrei in die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen, wird in der Praxis teilweise sehr exzessiv ausgenutzt und steht der ursprünglichen Intention flexibler Arbeitszeit- und Auffanglösungen entgegen“, so die aktuelle Gesetzesbegründung. Bestehende Wertkonten sind nicht betroffen, da die Regelung doch einen Bestandsschutz beinhaltet. Nur für neue Wertkontenvereinbarungen nach dem 13. November tritt die Regelung in Kraft.</p>
<p style="margin-right: 0.13cm;"><strong>Neuregelung des Insolvenzschutzes</strong></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">Die Bundesregierung bleibt auf geradem Weg und setzt mit dieser Kapitalanlagerestriktion den am 11. November 2005 vereinbarten Koalitionsvertrag um. Ziel ist den Sicherungsgedanken und Schutz von Lebensarbeitszeitkonten hochzuhalten. Diese Pläne stoßen auf breite Zustimmung.</p>
<p>Bei einer Anlage der Wertguthaben in Aktien oder Aktienfonds ist nur eine Höhe von 20% zulässig und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss wenigstens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein.</p>
<p style="margin-right: 0.13cm;"><strong>Modell der DBZWK und Kooperationspartner bleibt stabil</strong></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle hat die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Überführung in die bAV nur zurückhaltend kommuniziert.</p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">„Grundsätzlich stehen wir einer klaren Trennung von betrieblicher Altersversorgung zu Wertkontenmodellen positiv gegenüber. Nicht zuletzt sorgt jetzt das Gesetz für die notwendige Rechtssicherheit bei allen Beteiligten“, so Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH.</p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">In punkto Insolvenzschutz setzen die DBZWK und ihre Kooperationspartner mit dem Innovationsmodell Lebensarbeitszeitkonten® auf ein Wertgarantie-System, das ohne Veränderung mit dem neuen Flexi II Gesetz konform geht.</p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">Röder: „Den Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kommt in Zukunft eine entscheidende Bedeutung zu, nämlich die gesellschaftlichen Veränderungen und die bevorstehenden demographischen Herausforderungen zu bewältigen. Durch das jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedete Flexi-II-Gesetz werden sich Langzeitkonten zu einem sicheren und verlässlichen Instrument an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Alterssicherung entwickeln.</p>
<p>Die jetzt verabschiedete Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wertkonten – insbesondere im Bereich des Insolvenzschutzes – wird deshalb von der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle ausdrücklich begrüßt.“</p>
<p>www.dbzwk.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/11/flexi-ii-gesetz-zu-zeitwertkonten-und-lebensarbeitszeitmodelle/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die betriebliche Altersversorgung</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/die-betriebliche-altersversorgung/</link>
		<comments>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/die-betriebliche-altersversorgung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 11:51:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://idealealtersvorsorge.de/?p=76</guid>
		<description><![CDATA[Eine Säule der Altersvorsorge ist – neben der gesetzlichen und der privaten – die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu und ergänzt so die gesetzliche, staatliche Rente des Arbeitnehmers. Dafür stehen ihm vier verschiedene Durchführungswege offen: Die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Säule der <a title="Cortal Consors" href="https://www.cortalconsors.de/" target="_blank">Altersvorsorge</a> ist – neben der gesetzlichen und der privaten – die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu und ergänzt so die gesetzliche, staatliche Rente des Arbeitnehmers. Dafür stehen ihm vier verschiedene Durchführungswege offen: Die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Abhängig davon, wer die Beiträge zahlt, spricht man von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber-finanzierten Versorgungen (Betriebsrente). Üblich sind aber auch Mischformen.</p>
<p>Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf die Entgeltumwandlung, bei der er einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge aufwendet; sie stellt die häufigste Form der Finanzierung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung dar. Dadurch sinkt das bar auszuzahlende Gehalt des Arbeitnehmers und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Diese Regelung gilt allerdings nur nur noch bis einschließlich 2008. Danach werden Sozialbeiträge fällig. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter besteuert. Besonders interessant ist es, neben dem Gehalt auch vermögenswirksame Leistungen für Einzahlungen in die Betriebsrente zu nutzen.</p>
<p>Es gibt es fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – der Arbeitgeber bestimmt, welche Form dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Große Betriebe geben oft sogenannte Direktzusagen. Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer, später eine Rente zu zahlen. Auch bei Unterstützungskassen erfolgt die Versorgungsleistung, die rückgedeckt oder reservepolsterfinanziert ist; durch den Arbeitgeber &#8211; allerdings über eine rechtlich selbstständige Kasse.Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist dabei Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer fungiert als der Begünstigte. Die betriebliche Altersversorgung über Pensionskassen und Pensionsfonds funktioniert auf ähnliche Weise: Sie sind rechtliche selbstständige Einrichtungen zur Altersversicherung, die Vermögen verwalten und später Altersrenten auszahlen. Unterschiede finden sich vor allem in ihrer Kapitalanlage, den Haftungsregeln und der finanzrechtlichen Aufsicht.</p>
<p>Bei einem Jobwechsel muss sich der Versicherte auch um das bisher angesparte bAV-Kapital kümmern: Der Vertrag kann privat weitergeführt werden – dann entfallen allerdings die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse. Er kann außerdem stillgelegt oder vom neuen Arbeitgeber weiterführen werden. Auf letztere Variante besteht allerdings kein Rechtsanspruch.</p>
<p>Viele Unternehmen bieten neben der normalen betriebliche Altersversorgung auch Vorsorge über Zeitwertkonten an. Auf so genannten Arbeitszeitkonten können Arbeitnehmer nicht nur Teile ihres Gehalts, sondern auch den Anspruch auf die Vergütung aus Überstunden oder Urlaub einbringen. Das so angesparte Kapital wird zum Beispiel in Investmentfonds angelegt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/die-betriebliche-altersversorgung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>bAV-Verträge: Transparenz-Vorschriften stifen bei Arbeitnehmern häufig Verwirrung</title>
		<link>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/bav-vertrage-transparenz-vorschriften-stifen-bei-arbeitnehmern-haufig-verwirrung/</link>
		<comments>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/bav-vertrage-transparenz-vorschriften-stifen-bei-arbeitnehmern-haufig-verwirrung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 11:49:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[bAV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://idealealtersvorsorge.de/?p=70</guid>
		<description><![CDATA[Seit Jahresbeginn 2008 gilt die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), die zur Jahresmitte ihre volle Geltung erlangte. Nun teilt die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) nach einem halben Jahr ihre Erfahrung mit der neuen Gesetzeslage mit. Demnach produziert die neue Verordnung im Bereich betriebliche Altersversorgung zusätzlich Daten-CDs oder Papier in einer Menge, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahresbeginn 2008 gilt die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), die zur Jahresmitte ihre volle Geltung erlangte. Nun teilt die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (<a title="DGbAV" href="http://www.dgbav.de/" target="_blank">DGbAV</a>) nach einem halben Jahr ihre Erfahrung mit der neuen Gesetzeslage mit. Demnach produziert die neue Verordnung im Bereich betriebliche Altersversorgung zusätzlich Daten-CDs oder Papier in einer Menge, die nur noch Profi-Organisationen bewältigen können.</p>
<p>Arbeitnehmer sind mit der neuen Informationsfülle bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überfordert, weil sie beim Vergleich der versicherungsbasierten Betriebsrenten–Angebote „nicht mehr durchblicken“, wie es DGbAV-Geschäftsführer Ulf Kesting formuliert.<br />
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bAV-Fachleute bei Beratung und Abschluss in einen der versicherungsförmigen bAV-Wege wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Abschlusskosten auf Heller und Pfennig ausweisen. Soll der Anlagebetrag hingegen in einen Investmentfonds laufen, „greifen“ die Transparenz-Vorschriften nicht. Die Kennziffer „Total Expense Ratio (TER)“, die bei Fondsangeboten herangezogen wird, umfasst die Abschlusskosten des Vertrags nicht. Damit wird die Vergleichbarkeit enorm erschwert. Das berichtet die DGbAV aus den Beratungsgesprächen.</p>
<p>Zur Verwirrung der Arbeitnehmer kommt die Überlastung der Arbeitgeber. Für jeden Arbeitsvertragspartner – ob Führungskraft, Angestellter oder Arbeiter – der seine Altersbezüge über bAV aufstocken will und den im Betrieb gängigen Durchführungsweg nutzt, sollte eine eigene Akte geführt werden, in der die Versicherungs- und Tarifbedingungen, die erfolgte Aufklärung über Vor- und Nachteile der Durchführungswege, Angebote und Berechnungen sowie der eigentliche bAV-Vertrag enthalten sind. Teile davon werden von den bAV-Anbietern zur Platzersparnis auf individualisierten CDs zur Verfügung gestellt. Das wiederum erfordert neue Ablagesysteme bei den Arbeitgebern, um sicherzustellen, dass noch nach Jahrzehnten die bAV-Abkommen mit dem ein-zelnen Arbeitnehmer nachzuvollziehen sind. Die bislang üblichen Handakten langen nicht mehr aus.</p>
<p>Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung ist seit 2003 auf die Konzeptionierung und Einrichtung betrieblicher Altersvorsorgesysteme spezialisiert. Mit der DGbAV-Clearing-Stelle, die zum Beispiel beim Arbeitgeberwechsel bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers weiter verwaltet und für den neuen Arbeitgeber führt, wird den Unternehmen viel „Papierkrieg“ abgenommen. Rund 2.000 Unternehmen aller Größenklassen nutzen inzwischen die Expertise der DGbAV, um den neuen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen mit dem geringsten eigenen Aufwand entsprechen zu können.</p>
<p>www.dgbav.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.idealealtersvorsorge.de/2008/09/bav-vertrage-transparenz-vorschriften-stifen-bei-arbeitnehmern-haufig-verwirrung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

