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Rürup Rente
Published by Altersvorsorge-Profi | Filed under
Die Rürup Rente als Möglichkeit für die private Altersvorsorge
Das Thema private Altersvorsorge betrifft jeden. Längst ist bekannt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Ein häufig gewähltes Vorsorge Konzept ist die seit dem Jahr 2005 staatliche, nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Rürup Rente. Diese beruht auf dem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Die Basisrente ist jedoch nicht umlagedefiniert, sondern kapitalgedeckt. Ähnlich wie bei der Riester Rente, die ebenfalls staatlich gefördert wird, gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, der angesparte Vertrag darf nicht wie etwa bei einer Lebensversicherung in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Es ist vertraglich geregelt, dass die Rüruprente auch als Todesfallleistung und Berüfsunfähigkeitsrente auszuzahlen ist. Besonders geeignet ist die Rürup Rente für Selbständige mit relativ hoher Steuerbelastung, denen viele Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge wie die Riester Rente nicht gegeben sind.
Rürup Rente: Vor- und Nachteile
Wie bei jeder privaten Altersvorsorge und generell jedem Finanzprodukt gibt es auch bei der Rürup Rente Vor- und Nachteile. Attraktiv ist besonders die staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen. Außerdem bleibt das mit der Rürup Rente angesparte Vermögen im Falle von Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt nicht angerechnet. In der Ansparphase ist die Rürup Rente auch vor Pfändung geschützt und von den Zinsen auf das angesparte Kapital muss keine Abgeltungssteuer einbehalten werden. Wer eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann diese steuerlich absetzen, sofern ihr Anteil am Beitrag 50 Prozent nicht übersteigt. Weiterer Vorteil: Der Sparer beginnt mit kleinen monatlichen Beiträgen und kann diese wenn es das Budget und die Geschäftsentwicklung erlauben, erhöhen.
Zu den Nachteilen zählt hingegen, dass der Sparer nicht über ein Kapitalwahlrecht verfügt, die Leistungen also frühestens nach dem vollendeten 60. Lebensjahr als Leibrente ausgezahlt werden. Die Rentenzahlungen müssen außerdem versteuert werden. Des Weiteren kann die Rürup Rente nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Zwar ist eine Beitragsfreistellung möglich, eine Kündigung oder Auszahlung eines Rückkaufwertes ist jedoch ausgeschlossen. Im Falle des Todes des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital der Rürup Rente. Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das Geld. Wenn der Versicherte verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenen-Rente für den Ehegatten vereinbart werden.


