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Riester-Verträge auch bei Kurzarbeit beibehalten
Published by Altersvorsorge-Profi | Filed under Private Altersvorsorge, Trends der Altersvorsorge
Wer von Kurzarbeit betroffen ist, überlegt vielleicht seinen Rieser-Vertrag zu kündigen. Sinnvoll ist aber, diesen beizubehalten, da die Beitragssätze dadurch gesenkt werden.
Wer mit einem Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgt und in 2009 von Kurzarbeit betroffen ist, benötigt 2010 für seinen Anspruch auf die Höchstförderung weniger eigenes Geld. Denn Grundlage für die Berechnung ist stets das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. Vom Kurzarbeitergeld müssen Arbeitnehmer zwar keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen, gleichwohl wird es als Basis für die Kalkulation herangezogen – und liegt mit 60 bzw. 67 Prozent deutlich unter dem normalen Verdienst. Marc Kalass, Direktor und Prokurist Vertriebsunterstützung bei der OVB Vermögensberatung AG, rät deshalb dringend davon ab, aus einem finanziellen Engpass heraus einen bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen. Gleichzeitig weist der OVB-Experte auf ein absolutes Muss hin: „Riester-Dauerzulagenanträge sollten alle zwölf Monate auf die Aktualität aller Angaben überprüft werden. Wer dies versäumt, gefährdet entweder die Höchstzulagen oder zahlt unter Umständen zu viel Geld aus der eigenen Tasche.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Quelle: www.ovb.de



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