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Kurzarbeit: Absicherung in der Rentenversicherung
Published by admin | Filed under Gesetzliche Altersvorsorge
Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Diese wirkt sich allerdings nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt aus, sondern beeinflusst auch die Höhe der späteren Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Bezieher von Kurzarbeitergeld sind rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge an die Rentenkasse werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlichen – reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Zusätzlich werden vom Arbeitgeber Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes gezahlt.
Auch während der Zeit der Kurzarbeit erfolgt daher eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit – wenn auch nur relativ geringfügig – mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus.
Das folgende Beispiel macht die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente deutlich: Bei einem unterstellten Verdienst von 2.400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1.000 Euro monatlich erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergibt einen künftigen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat. Nach dem tatsächlichen monatlichen Arbeitsverdienst während der Kurzarbeit in Höhe von 1.000 Euro ohne die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes ergäbe sich eine Rente von rund 10,30 Euro im Monat.
Fragen zu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die späteren Rentenleistungen beantworten die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 080010004800.
www.deutsche-rentenversicherung.de



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