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Zeitwertkonten ermöglichen einen vorgezogenen Ruhestand
Published by admin | Filed under Betriebliche Altersvorsorge
Die Menschen in Deutschland werden immer älter – das bestätigt auch eine aktuelle Bevölkerungsprognose der Bertelsmann-Stiftung. Bis 2025 wird die Zahl der über 80-Jährigen in Deutschland um 70 Prozent zunehmen. Der Anteil der Hochbetagten an der Gesamtbevölkerung verdoppelt sich damit nahezu und steigt auf über 8 Prozent.
Die Wirtschaft muss sich auf eine älter werdende Belegschaften einstellen. So wird die Gruppe der älteren potenziell Erwerbstätigen (45 – 64 Jahre) bis zum Jahr 2025 um 1,4 Millionen zunehmen. Die Gruppe der jüngeren potenziellen Erwerbstätigen (25 – 44 Jahre) wird dagegen um 3,7 Millionen abnehmen. Da auch die Zahl junger Menschen (16 – 24 Jahre) um rund 2 Millionen zurückgehen wird, fehlt es an Nachwuchs für den Arbeitsmarkt. Auf diese Entwicklung werden sich große und kleine Unternehmen mit altersgerechten Arbeitsbedingungen und einer Flexibilisierung der Arbeitszeit einstellen müssen.
„Eine ausgewogene Personalpolitik, die die älteren und jüngeren Mitarbeiter gleichermaßen einbindet, kann einer Vergreisung der Belegschaft vorbeugen“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH. Dabei gewinnen Zeitwertkonten zunehmend an Bedeutung und bilden dabei ein effizientes Modell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Zweck eines Zeitwertkontos ist ganz allgemein die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Das Prinzip ist einfach. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt.
So kann mit Zeitwertkonten ein Vorruhestands- oder Altersteilzeitmodell ohne Gehaltseinbußen und Nachteilen bei der gesetzlichen Rente angeboten werden. Dies ist für Mitarbeiter gerade vor dem Hintergrund der Erhöhung des Regelrentenalters auf 67 Jahre und dem Auslaufen der Förderung der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz zum 31.12.2009 besonders interessant. Auch kann während des sich verlängernden Erwerbslebens Freiraum für Weiterbildungen, Familienzeiten oder längere Erholungsphasen geschaffen werden.
Mit dem Flexi-Gesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998) hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage geschaffen, um den steigenden Forderungen der Wirtschaft nach flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit Rechnung zu tragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen neuen Gesetzentwurf „Flexi II“ vorgelegt, der am 19.12.2008 den Bundesrat passiert und am 01.01.2009 in Kraft treten soll. Die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber aktuell damit beschäftigt, den gesetzlichen Rahmen der Zeitwertkonten weiterzuentwickeln und bestehende Lücken zu schließen, bestätigt die wachsende Bedeutung.
„Die Chancen und Lösungsansätze, die durch den Einsatz von Zeitwertkonten für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber entstehen, werden von den Unternehmen jedoch größtenteils gar nicht erkannt. Die Bertelsmann-Studie belegt aber, dass die Unternehmen jetzt reagieren müssen“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH.
www.deutsche-zeitwert.de



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