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Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein wichtiges und viel diskutiertes Thema - hier finden Sie Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu diesem Thema

Riester-Förderung: Beantragungsfrist beachten

Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge

Sparer mit einem Riester-Vertrag erhalten jährlich eine Zulage vom Staat. Diese Zulage muss allerdings innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Wer die Förderung für 2006 noch erhalten will, muss seinen Antrag bis Ende des Jahres stellen – darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Den Zulagenantrag erhalten die Sparer vom Anbieter bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben zugeschickt. Der Antrag muss gegebenenfalls um einige persönliche Angaben ergänzt und dann an den Anbieter zurückgeschickt werden. Der Anbieter leitet den Antrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben.

Die Zulage muss für jedes Jahr neu beantragt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird die Zulage jährlich automatisch vom Anbieter beantragt. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Geburt eines Kindes) müssen dann noch gemeldet werden.

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Dezember 22nd, 2008

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