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WohnRiester – staatliche Zulage und langfristige Finanzierung
Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge
Ab sofort bietet die Bausparkasse Schwäbisch Hall einen speziellen WohnRiester-Bausparvertrag an: Die „Fuchs WohnRente“ ist konsequent auf die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung für Bau oder Erwerb von Wohneigentum ausgerichtet und zielt auf langfristiges Sparen und Finanzieren. Der WohnRiester-Bausparvertrag hat eine Guthabenverzinsung von 1 Prozent. Der Regelsparbeitrag von 4 Promille der Bausparsumme führt in 10,25 Jahren zur Zuteilung. Das Bauspardarlehen wird mit 2,95 Prozent verzinst (effektiver Jahreszins nach Zuteilung 3,17 Prozent) und wird mit einem Tilgungsbeitrag von ebenfalls 4 Promille der Bausparsumme in 12,5 Jahren getilgt. Während der Sparphase wird die Riester-Zulage als zusätzlicher Sparbetrag und während der Tilgungsphase als zusätzlicher Tilgungsbeitrag gut geschrieben. Sie verkürzt so die Spar- und Tilgungszeit.
Wie der normale Bausparvertrag bietet der WohnRiester-Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall mit der Wahlzuteilung und der Mehrzuteilung die Möglichkeit, die Zuteilung bei entsprechender Bewertungszahl schon vor Erreichen des tariflichen Mindestsparguthabens zu erreichen oder eine Zuteilung über die Bausparsumme hinaus zu erlangen. Die Abschlussgebühr, die 1 Prozent der Bausparsumme beträgt, wird bei der Fuchs WohnRente gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf fünf Jahre gestreckt. Weitere Gebühren fallen nicht an.
Fuchs WohnRente wird mit den übrigen Bausparverträgen in einer Zuteilungsmasse geführt. „Guthaben- und Darlehenszinsen kommen dem Kundeninteresse an einer günstigen Finanzierung entgegen und sind gleichzeitig betriebswirtschaftlich ausgewogen“, so der Chefmathematiker.
www.schwaebisch-hall.de



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