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Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein wichtiges und viel diskutiertes Thema - hier finden Sie Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu diesem Thema

Wohnriester – die Eigenheimrente vom Staat

Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge

© 2008 stormpic / aboutpixel.de

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Aus gutem Grund sind die eigenen vier Wände für viele Menschen eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum mit der Eigenheimrente, auch bekannt als Wohnriester. Das zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Eigenheimrente gibt es für die unmittelbare Finanzierung einer Immobilie, die ausschließlich selbst genutzt wird. Voraussetzung ist, dass diese Hauptwohnsitz ist und im Inland liegt. Auch der Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder der Erwerb eines Wohnrechts im Seniorenheim werden gefördert.

Maximale Förderung bei einem Riester-Vertrag erhält derjenige, der vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens aus dem Vorjahr – höchstens 2.100 Euro inkl. Zulagenanspruch – in einen Bausparvertrag einzahlt oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens aufwendet. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann bis zu 100 Prozent des vorhandenen Kapitals zum Wohnungsbau bzw. -kauf entnehmen und muss dies – anders als bisher – nicht zurückzahlen. In 2008 und 2009 müssen hierfür mindestens 10.000 Euro angespart sein, ab 2010 entfällt diese Beschränkung.

Die Förderung entspricht den Regelungen der Riester-Rente. Sie setzt sich aus einer Grundzulage, gegebenenfalls einer Kinderzulage und einem möglichen Sonderausgabenabzug zusammen. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro für den Erwachsenen. Für jedes Kind legt der Staat 185 Euro obendrauf; für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ab 2008 geboren) kommt so bei voller Ausschöpfung der Förderung in 20 Jahren auf 42.000 Euro Kapital (ohne Zinsen) – davon 18.160 Euro staatlicher Zuschuss. Für junge Leute unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zulagen und Eigenanteile in Form der Spar- oder Tilgungsbeiträge sollten bei der Steuererklärung immer zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Stellt das Finanzamt eine Steuerersparnis fest, gibt es dann nämlich noch vom Fiskus Geld zurück.

Fast jeder hat Anspruch auf die Eigenheimrente, vorausgesetzt er ist gesetzlich rentenversichert oder Beamter. Nicht gefördert werden Selbstständige und Mitglieder besonderer Versorgungseinrichtungen wie z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte. Es gelten keine Einkommensgrenzen.

Wie für alle Riester-Verträge gilt auch für die Eigenheimrente: Die Beiträge sind zunächst steuerfrei, erst im Alter wird die Leistung besteuert. Als Grundlage für die Besteuerung wird bei der Eigenheimrente ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem Konto werden alle Zulagen sowie die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge erfasst und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Der Gesamtbetrag wird mit Renteneintritt besteuert. Dabei hat man dann ein Wahlrecht. Wird die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlt, gibt es 30 Prozent Abschlag. Alternativ kann man den vollen Betrag über maximal 25 Jahre verteilt versteuern. Die Besteuerung erfolgt jeweils zum individuellen Steuersatz, der im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ist als in der Erwerbsphase.

Die Eigenheimrente wird für viele, die bei der Altersvorsorge auf die eigenen vier Wände setzen, ein wichtiger Anreiz sein. Auch die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass man auf die attraktive staatliche Förderung durch die Eigenheimrente nicht verzichten sollte. So können die Zulagen auch als Sondertilgungen eingesetzt werden, man ist mehrere Jahre früher schuldenfrei und hat sogar dann noch die Möglichkeit, zusätzlich fürs Alter anzusparen.

November 17th, 2008

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