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Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein wichtiges und viel diskutiertes Thema - hier finden Sie Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu diesem Thema

Sofortrente – das zusätzliche finanzielle Polster

Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge

Die Sofortrente ist eine private Maßnahme, um die monatliche Rente oder das monatliche Einkommen aufzustocken. Wie der Name schon sagt, wird die Sofortrente unmittelbar nach Vertragsabschluss und ohne Gesundheitsprüfung gewährt. Im Gegensatz zu anderen Rentenformen zahlt der Sparer nicht schon während der Erwerbstätigkeit über Jahre periodisch geringe Beträge ein – der Kunde leistet eine Einmalzahlung und bekommt dann regelmäßige und lebenslange Rentenzahlungen.

Die Sofortrente kann für Menschen in verschiedensten Lebenssituationen eine sinnvolle Geldanlage sein: Wer zu einer größeren Summe Geld kommt – beispielsweise durch eine Erbschaft oder eine Abfindung – kann sich mit einer einmaligen Zahlung die Sofortrente sichern. Auch für Menschen, die in keine andere Rentenversicherung eingezahlt haben, kann die Sofortrente zur wichtigen Absicherung im Alter werden: Eine Witwe beispielsweise, die nie berufstätig war und deshalb keinen Anspruch auf eigene Rente hat, kann die Lebensversicherung ihres Mannes in Form einer Sofortrente anlegen und so ihre Witwenrente aufbessern. Auch für Menschen, die noch weit vom Rentenalter entfernt sind, kann die Sofortrente ein attraktives Angebot sein: Ein 30jähriger, der eine große Summe geerbt hat, kann über eine Einmalzahlung eine Sofortrente bekommen. Allerdings fällt mit zunehmendem Alter die monatliche Rente bei gleicher Einzahlungssumme höher aus.

Die Sofortrente besteht üblicherweise aus einem garantierten und einem flexiblen Teil – der so genannten Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt wird und abhängig vom Versicherer unterschiedlich hoch sein kann. Auch der garantierte Teil ist nicht im wörtlichen Sinne fix: Kunden, die die statistische Lebenserwartung übertreffen, können die unangenehme Überraschung erleben, dass die „garantierte Rente“ schrumpft.

Die Rentenzahlungen müssen nicht zwangsläufig mit dem Tod des Empfängers eingestellt werden: Ist eine so genannte Beitragsrückgewähr vereinbart, wird die verbliebene Summe nach einem frühzeitigen Tod den Erben voll ausgezahlt. Das bedeutet allerdings auch, dass die Versicherungsgesellschaft anders kalkulieren muss, um diese Gewähr einhalten zu können. Sie legt deshalb einen Teil der eingezahlten Summe gesondert an, der dann dem lebenden Empfänger nicht zugute kommen kann.

Die Sofortrente wird steuerlich begünstigt: In der Regel wird nur der Ertragsteil der Sofortrente versteuert, nicht die gesamte Rente. Zudem ist der Steuersatz vom Alter des Empfängers abhängig – er nimmt in der Regel mit zunehmendem Alter des Kunden ab.

November 10th, 2008

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