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Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein wichtiges und viel diskutiertes Thema - hier finden Sie Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu diesem Thema

Die Geschichte der Rente

Published by admin | Filed under Rente allgemein, Sonstiges

Die Idee einer Invaliditäts- und Altersversicherung ist alt. Bereits im Mittelalter entwickelten sich Einrichtungen zur Selbsthilfe auf genossenschaftlicher Basis – sei es, dass sich die Zünfte um die Fürsorge im Handwerk kümmerten oder die Gemeinschaften der Bergleute den so genannten Büchsenpfennig zur Unterstützung im Falle von Not und Krankheit erhoben. Die erste staatliche Rentenversicherung wurde allerdings erst im Jahre 1889 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt, nachdem 1881 bereits Kaiser Wilhelm I. mit der „Kaiserlichen Botschaft“ der Bevölkerung ein Recht auf soziale Sicherung zugestand. Seitdem wurde die Rente im Zuge einer Reihe von Reformen angepasst und verändert – hier finden Sie die wichtigsten Stufen in der Geschichte der Rente.


Die „Geburt der Rente“

Am 24. Mai 1889 verabschiedete der Reichstag unter Otto von Bismarck das erste deutsche Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Fortan mussten alle Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz von 1,7 Prozent wurde je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Ausgezahlt wurde die Rente ab einem Alter von 70 Jahren, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt worden waren. Da die durchschnittliche Lebenserwartung zu Bismarcks Zeiten bei 40 Jahren lag, kam kaum einer in den Genuss der Rentenzahlung.

Eine Neuerung gab es im Jahr 1911 – damals wurde erstmals eine Hinterbliebenenrente eingeführt. Außerdem war mit den Angestellten eine neue Berufsgruppe entstanden, der 1913 zu einer eigenen Versicherung dieses Berufsstandes führte. 1916 – also mitten im Ersten Weltkrieg – wurde das Rentenalter einheitlich auf 65 Jahre gesenkt. Politische und ökonomische Entwicklungen wie Inflation, Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg stürzten auch die gesetzliche Rentenversicherung in die Krise; trotz leerer Kassen wurde die Rente jedoch auch nach 1945 weiterhin ausgezahlt.


Die Rentenreformen 1957 und 1972

Die wohl bedeutendste Reform des Rentensystems wurde im Jahre 1957 von der Regierung unter Konrad Adenauer durchgeführt. Die Finanzierung der Rente wurde radikal verändert: Mit dem Generationenvertrag führte die Regierung ein Umlageverfahren ein, bei dem die gegenwärtig Beschäftigten für die jetzigen Rentner in der Erwartung zahlen, dass die nachfolgenden Generationen wiederum für ihre Rente aufkommen. Außerdem wurde Höhe der Rente dynamisch an die Lohnentwicklung angepasst – so stiegen die Renten durch die Reform durchschnittlich um 2/3 an und konnten erstmals als tatsächlicher Lohnersatz fungieren. Im Jahr 1972 gab es eine weitere große Reform, dank der nun auch Selbstständige und Hausfrauen freiwillig Rentenbeiträge einzahlen konnten. Außerdem wurde eine flexible Altersgrenze eingeführt. Zwischen 1957 und 1990 stiegen die Renten 32 mal auf insgesamt mehr als das Siebenfache an.


Weitere Reformen 1992, 2001 und 2006

Längere Rentenbezugszeiten, steigende Arbeitslosenzahlen und nicht zuletzt die Wiedervereinigung 1989 machten 1992 eine erneuten Reform notwendig. Seit dem wird Rentenentwicklung an den Nettolohn angepasst, nicht mehr an den Bruttolohn. Das führt dazu, dass die Renten in der Regel langsamer steigen. Wer früher in Rente gehen will, muss finanzielle Einbußen hinnehmen. Da sich aufgrund anhaltend hoher Arbeitslosenzahlen die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung verschärfte, beschloss die Bundesregierung 2001 eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Im Ausgleich werden seither private Vorsorge-Maßnahmen wie die “Riester-Rente” staatlich gefördert. 2006 wurde schließlich das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben. Heute sind privat getroffene Maßnahmen, die den Erhalt des Lebensstandard in der Zeit nach der Erwerbstätigkeit sicherstellen sollen, eine Selbstverständlichkeit in den Köpfen der Menschen. Neben staatlich geförderten Wegen wie der Riester- oder Rürup-Rente wählen die Menschen Kapitalanlagen wie private Renten- oder Lebensversicherungen, Aktien- und Fonds oder Immobilien.

November 25th, 2008

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