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Gute Nachricht für Riester-Sparer: Mehr Menschen förderberechtigt
Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge
In Zukunft können noch mehr Menschen von der Riester-Rente profitieren, denn durch das Eigenheimrentengesetz wurde der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Nun können auch Personen, die eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, einen unmittelbaren Anspruch auf die Förderung haben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die entsprechenden Riester-Verträge umgestellt werden müssen, um weiterhin die Förderung zu erhalten.
Die Betroffenen konnten bisher nur riestern, wenn ihr Ehegatte einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte, waren also bislang nur mittelbar förderberechtigt und konnten einen sogenannten Huckepackvertrag abschliessen. Sie mussten bislang keinen Mindesteigenbeitrag zahlen, um die Zulagen zu erhalten. Nach der Rechtsänderung sind sie nun unmittelbar förderberechtigt. Sie müssen damit jetzt aber auch einen Mindesteigenbeitrag leisten, um die Förderung zu erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher, mit dem Anbieter der Riester-Rente Kontakt aufzunehmen und die sogenannten Huckepackverträge zu ändern. Nur dann ist es möglich, auch weiterhin die volle Förderung zu bekommen.
Der jährliche Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen. Das ist zum Beispiel bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung der Jahresbetrag der Bruttorente vor Abzug der einbehaltenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Bruttojahresrente von 12.000 Euro beträgt der jährliche Mindesteigenbeitrag 2008 für eine Versicherte mit einem Kind 141 Euro.
Fragen zur genannten Thematik beantworten die Experten am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
www.deutsche-rentenversicherung.de



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