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Das Rentenniveau in Deutschland
Published by admin | Filed under Gesetzliche Altersvorsorge, Rente allgemein
Als Rentenniveau wird das Verhältnis vom durchschnittlichen Einkommen der Erwerbstätigen zur durchschnittlicher Rente bezeichnet. Diese Berechnung erfolgt auf der Basis des so genannten Eckrentners, einer fiktiven Person, die das Mittelmaß der Rentner widerspiegelt: Er hat das 65. Lebensjahr vollendet, 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und verdiente in dieser Zeit das jeweilige Durchschnittsgehalt aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2005 lag das Rentenniveau bei 70 Prozent des Nettolohns – im Zuge der Rentenreform wurde beschlossen, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 67 Prozent abgesenkt werden soll; bis 2050 soll es auf 64 Prozent verringert werden.
Bei dieser Senkung des Rentenniveaus spielt die Berücksichtigung eines neu eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors eine wichtig Rolle: Dieser spiegelt neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch Veränderungen im Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern wider. Durch die Minderung des Rentenniveaus ergibt sich eine Differenz zwischen Rente und letztem Nettoeinkommen – diese wird als Rentenlücke oder auch Versorgungslücke bezeichnet. In neuen Berechnungen umfasst die Rentenlücke nicht nur den Prozentanteil, um den das letzte monatliche Netto-Einkommen vor Renteneintritt die gesetzliche Altersversorgung übersteigt, sondern bezieht auch betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen in die Berechnung dieser fiktiven Rentenlücke mit ein.
Die genaue Berechnung der gesetzlichen Rente eines jeden Rentenversicherten in Deutschland erfolgt mit Hilfe der Rentenformel – sie beruht auf den Faktoren E als Summe der Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor Z, dem Rentenart-Faktor R und A, dem aktuellen Rentenwert. Entgeltpunkte erhält jeder Rentenversicherte pro Jahr – abhängig davon, ob sein Einkommen über oder unter dem Durchschnitt liegt. Ein Durchschnittsverdiener erhält genau 1,0 Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor beträgt normalerweise 1 und ändert sich nur dann, wenn die Rente früher oder später als üblich ausgezahlt werden soll. Auch der Rentenart-Faktor ist bei der Altersrente 1, bei der Witwenrente beträgt er 0,55 und bei der teilweisen Erwerbsminderung 0,5. Der aktuelle Rentenwert wird für jedes Jahr festgesetzt und beträgt zurzeit 26,27 Euro (23,09 Euro in den neue Bundesländern).



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