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Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit ein wichtiges und viel diskutiertes Thema - hier finden Sie Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten zu diesem Thema

Rürup-Rente

Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge

Die Rürup-Rente ist neben der Riester-Rente eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die 2005 eingeführte Rürup- oder auch Basisrente verdankt ihren Namen dem Ökonomen Bert Rürup, der sie initiierte, und kommt vor allem Selbstständigen mit einer relativ hohen Steuerbelastung zugute. Für diese ist die Rürup-Rente die einzige Form, private Altersvorsorge zu betreiben, die staatlich subventioniert ist – denn die Möglichkeit zur Riester-Rente oder die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge sind ihnen vorenthalten. Generell ist die Rürup-Rente aber allen Bürgen zugänglich und auch für Gutverdienende interessant, da sie bereits in der Ansparphase bis zu 20.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen können. Sparer, die sich für diese Form der privaten Altersversorgung entscheiden, können die Rürup-Rente entweder als konventionelle Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung abschließen.

Gefördert wird die Rürup-Rente allein über Steuervorteile. Der Sparer erhält keine staatlichen Zulagen, sondern macht seine Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend. Dies passiert in Stufen: Im Jahr 2008 können Sparer 60 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge absetzen – Alleinstehende bis zu 12.000 Euro und Ehepaare bis zu 24.000 Euro. Dieser Betrag wird jedes Jahr größer, bis dann im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge abgesetzt werden können – Alleinstehende maximal 20.000 Euro und Verheiratete 40.000 Euro. Wie bei der gesetzlichen Rente auch, müssen erst auf die gezahlte Rente Steuern gezahlt werden.

Grundsätzlich unterliegt die Rürup-Rente den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung:Die Anlagen sind nicht beleihbar, nicht verpfändbar und nicht vererbbar. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital unangetastet, wird also nicht bei Antrag auf das Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet. Die Auszahlung der Rürup-Rente kann ab einem Alter von 60 Jahren erfolgen. Es gibt keine Rentengarantiezeit oder Kapitalwahlrecht. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente; das eingezahlte Kapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft, wenn der Sparer stirbt.

September 25th, 2008

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