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Riester-Rente
Published by admin | Filed under Private Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist eine Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und Möglichkeiten zum Abzug von Sonderausgaben gefördert wird. Ihren Namen verdankt sie dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der im Rahmen der Rentenreform 2000/2001 die Förderung freiwilliger Altersvorsorge anregte. Die gesetzliche Rente wurde damals reduziert – durch die finanzielle Unterstützung privater Maßnahmen zur Absicherung im Alter sollten die so entstehenden Einbußen ausgeglichen werden. Die Riester-Rente ist damit eine zweite Säule der Alterssicherung und wird aus allgemeinen Steuermitteln und durch Steuervorteile finanziert. Geregelt wird die Riester-Rente im Altersvermögensgesetz (AvmG). Förderungsberechtigt sind Menschen, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird, also Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Nicht zulageberechtigt sind dagegen Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung wie Apotheker, Ärzte und Tierärzte, geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner, Studenten und Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Förderung durch die Riester-Rente erfolgt über Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen, die mit dem Prüfstempel der „Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte” gekennzeichnet sind. Während allerdings klassische Versicherungsverträge lange unverändert laufen, müssen die Riester-Verträge an die jeweiligen Lebensumstände – beispielsweise an Änderungen im Familienstand – des Versicherten angepasst werden.
Ganz praktisch sieht „riestern“ folgendermaßen aus: Die förderungsberechtigte Person schließt einen Riester-Vertrag und zahlt inklusive der Förderung 4 % des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente ein. Der Staat unterstützt dann zusätzlich mit einer Zuzahlung von 154 € je erwachsener Person und 185 € je Kind. Daraus ergeben sich häufig Förderquoten von 50 % und mehr – denn je höher die staatliche Förderung ist, die man erhält, desto weniger muss man selbst zuzahlen. Die spätere Auszahlung erfolgt dann als Leibrente bis zum Tod des Empfängers.
Guthaben im Riester-Sparkonto kann nicht verpfändet oder abgetreten werden. Das angesparte Kapital des Riester-Vertrags bleibt auch bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern – aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener kann „riestern“ finanziell interessant sein.



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