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„Rente“ – Ein facettenreicher Begriff
Published by admin | Filed under Rente allgemein
„Eins ist sicher: die Rente.“ – das verkündete Norbert Blüm noch im Jahr 1986 und bestätigte im damaligen Wahlkampf das bestehende staatliche Rentensystem. Seit dem ist viel über das Thema Rente diskutiert, gestritten und letztendlich das gesetzliche Rentensystem reformiert worden. Doch die staatlich geregelte finanzielle Absicherung im Alter ist nur ein Teil von dem, was der Oberbegriff „Rente“ umfasst.
Die gesetzlichen Rente, bei der im Sinne eines Generationenvertrags die heute Berufstätigen durch ihre Beiträge an die Rentenversicherung die Rente der Älteren finanzieren in der Erwartung, dass die kommende Generation dann später die Renten für sie aufbringt, ist für viele das erste, was ihnen bei dem Begriff „Rente“ in den Sinn kommt. Darüber hinaus gibt es Formen der privaten Altersvorsorge, bei der auf verschiedene Arten während der Berufstätigkeit Geld angespart wird, das dann im Alter als regelmäßige Renten ausgezahlt wird. Sparmodelle wie die Riester- oder Rürup-Rente werden dabei staatlich gefördert. Eine weitere Möglichkeit, während der Berufstätigkeit Geld für das Alter anzusparen, ist die betriebliche Altersvorsorge, bei der die Leistungen nach der Erwerbstätigkeit in Form einer Betriebsrente ausgezahlt werden.
Doch nicht nur Zahlungen, die nach der Berufstätigkeit zur Sicherung des Lebensstandards bezogen werden, werden als Rente bezeichnet : Auch die Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung nennt man Rente. Die Finanzmathematik Rechtswissenschaft versteht allgemein eine regelmäßige Zahlung als Rente. Auch der Ertrag aus einem verzinslichen Wertpapier trägt den Namen „Rente“. Die Volkswirtschaftslehre definiert die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, als Rente.
„Rente“ ist also ein Begriff, der differenziert betrachtet und im jeweiligen Kontext bewertet werden muss.



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